ASF

Bei Verkehrsverstößen innerhalb der Probezeit kann ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet werden, welches von einer dazu lizenzierten Fahrschule durchgeführt wird.

Im Rahmen des ASF-Seminares werden unter anderem die Fehler der Teilnehmer besprochen und Lösungen für ein rücksichtsvolleres Verhalten in der Zukunft erarbeitet.

Das Seminar muss innerhalb einer bestimmten, von der Verwaltungsbehörde festgelegten Frist durchgeführt werden. In der Regel liegt diese bei acht Wochen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung teil so sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vor.

Dieses Fahrverbot hält so lange an bis eine Teilnahme am Aufbauseminar nachgewiesen werden kann.